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Finanzierung und Förderung

Investitionen vorausplanen und langfristig profitieren​

Wer sich frühzeitig mit dem Heizungsersatz und eventuellen weiteren energetischen Sanierungsmassnahmen auseinandersetzt, kann von vielen Vorteilen profitieren, die Investitionen langfristig planen und somit auch die Finanzierung sicherstellen. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer neuen Heizung.

Heizungsfinanzierung – So gehen Sie richtig vor​

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So gehen Sie richtig vor

Damit der Heizungsersatz klappt und Sie sorgenfrei von den Vorteilen einer neuen Heizung profitieren können, ist das richtige Vorgehen entscheidend. Wichtig ist es, den Heizungsersatz frühzeitig zu planen. Beginnen Sie damit, wenn Ihre bestehende Heizung 10-jährig oder älter ist. Reden Sie auch mit allen Betroffenen wie den Nachbarn oder den Miteigentümerinnen und -eigentümern. Lassen Sie sich von einer Impulsberaterin oder einem Impulsberater – das sind geschulte Fachleute wie Heizungsinstallateure oder Energieberaterinnen – aufzeigen, welche erneuerbaren Heizsysteme für Ihr Gebäude in Frage kommen.

Informieren Sie sich unter www.dasgebaeudeprogramm.ch und www.energiefranken.ch über Fördergelder beim Heizungsersatz in Ihrem Kanton.

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Sich über Kosten und Förderbeiträge einen Überblick verschaffen

Mit nur drei Angaben erhalten Sie mit dem Heizkostenrechner für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser bis sechs Wohneinheiten eine erste grobe Schätzung der Energie-, Betriebs- und Investitionskosten für Ihr neues Heizsystem inklusive der Berücksichtigung von Förderbeiträgen des Standortkantons. Zum Heizkostenrechner

Für grössere Mehrfamilienhäuser erfordert eine Kostenschätzung detailliertere Angaben. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an eine Impulsberaterin oder einen Impulsberater. Zur Impulsberatung

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Fördergelder frühzeitig in die Planung miteinbeziehen
Für den Wechsel von einer fossilen oder konventionell-elektrischen Heizung auf ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien oder auf einen Anschluss an ein Wärmenetz erhalten Sie Fördergelder. Die Kantone legen diese Beiträge individuell fest.
Informieren Sie sich unter www.dasgebaeudeprogramm.ch und www.energiefranken.ch über Fördergelder beim Heizungsersatz in Ihrem Kanton.
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Investitions- und Unterhaltsplanung ist eine Daueraufgabe

Um den Wert der Liegenschaft zu erhalten, muss diese unterhalten werden. Das kostet. Es ist somit eine Daueraufgabe, sich mit der Finanzierung der zukünftigen Investitionen zu befassen. Dazu wird empfohlen, entsprechende Rückstellungen vorzunehmen und allfällige energetische Sanierungen langfristig zu planen. Stockwerkeigentümerschaften machen dies mit Erneuerungsfonds; daher lohnt es sich, für den Ersatz der Wärmeerzeugung einen zweckgebundenen Fond zu errichten.

Eine Liegenschaft mit guten, den aktuellen Gesetzen oder Normen entsprechenden Anlagen (z.B. erneuerbares Heizsystem) behält oder steigert sogar ihren Wert. Dies erhöht die Chancen, dass bei einem allfälligen Verkauf der Liegenschaft ein besserer Ertrag erzielt werden kann. Ebenfalls lassen sich in der Regel höhere Mieterträge erzielen.

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Bei der Finanzierung hilft der frühe Kontakt mit der Bank

Konsultieren Sie mit den vorhandenen Informationen frühzeitig Ihre Bank und klären Sie, wie Sie die neue Heizung am besten finanzieren. Förderbeiträge unterstützen Ihr finanzielles Engagement bei der Erneuerung des Heizsystems. Da zum Zeitpunkt der Kreditbeurteilung und Kreditbewilligung die Förderbeiträge in der Regel noch nicht ausbezahlt sind, gilt deren Auszahlung für den Hypothekargeber jedoch als nicht 100% sicher (z.B. zu spät eingereichtes Fördergesuch, Nichteinhaltung der Förderbedingungen, Stopp des Förderprogramms). Damit die Bedingungen der Schweizerischen Bankiervereinigung in jedem Fall eingehalten bleiben, dürfen die Förderbeiträge bei der Hypothekenvergabe noch nicht berücksichtigt werden. Die im Anschluss an die Fertigstellung der Umbaumassnahmen ausbezahlten Förderbeiträge unterstützen Sie jedoch bei der rascheren Reduktion Ihrer Hypothek. Rechnen Sie richtig! Unser Heizkostenrechner für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser bis sechs Wohneinheiten bezieht die Faktoren wie gesetzliche Bestimmungen, Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten mit ein. Für grössere Mehrfamilienhäuser erfordert eine Kostenschätzung detailliertere Angaben. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an eine Impulsberaterin oder einen Impulsberater.

Beziehen Sie allfällige Fördergelder
Haben Sie das passende Heizsystem festgestellt, können Sie Offerten von verschiedenen Installateuren einholen und vergleichen. Reden Sie mit den Behörden, prüfen Sie eine allfällig notwendige Baubewilligung, beziehen Sie allfällige Fördergelder in die Investitionsrechnung mit ein und beantragen Sie diese vor Baubeginn. Nach Erhalt der Förderzusage sind Sie gut vorbereitet für die definitive Auftragsvergabe und können Ihre klimafreundliche Heizung realisieren.

Die passende Finanzierungsoption für Ihre Immobilie

Der Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem lohnt sich auch finanziell. Die einmaligen Investitionskosten für ein neues Heizsystem können jedoch unter Umständen, trotz Fördergelder, herausfordernd sein. Die folgenden Faktenblätter zeigen, wie der Austausch des Heizsystems erfolgreich finanziert werden kann.

Faktenblatt Finanzierung selbstgenutztes Wohneigentum

  • Mindestanteil an Eigenmitteln am Belehnungswert
  • Einsatz Vorsorgegelder
  • Anforderungen an die Tragbarkeit
  • Steuern
  • Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz

Faktenblatt Finanzierung für Mehrfamilienhaus-
eigentümerschaften

  • Finanzierung durch Hypotheken
  • Mindestanteil an Eigenmitteln am Belehnungswert
  • Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz
  • Förderbeiträge
  • Steuern
  • Erhöhung der Mieteinnahmen

Faktenblatt Finanzierung bei Stockwerkeigentümer-
gemeinschaften

  • Finanzierung Wärmeerzeugerersatz
  • Förderbeiträge
  • Wert der Liegenschaft
  • Steuern
  • Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz

Tipps zur Steueroptimierung​

Bei einem Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem profitieren Hauseigentümerinnen und -eigentümer neben tieferen Energie-, Wartungs- und Betriebskosten der Heizung auch von steuerlichen Vorteilen. So können die Kosten einer erneuerbaren Heizung steuerlich in Abzug gebracht werden. Der Wechsel auf ein erneuerbares Heizsystem ist selbst dann steuerlich voll zum Abzug zugelassen, wenn von einer wertvermehrenden Investition gesprochen werden kann, etwa bei einer erhöhten Heizleistung. Es ist deshalb wichtig, Steuerabzüge in die Wirtschaftlichkeitsrechnung sowie Finanzplanung miteinzubeziehen.

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Kosten über mehrere Steuerperioden absetzen

Seit 2020 ist es darüber hinaus möglich, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienenden Investitionskosten über insgesamt drei Steuerperioden hinweg abzusetzen. Das heisst, wenn die Investitionskosten in ein erneuerbares Heizsystem im Jahr der angefallenen Aufwendungen nicht vollständig steuerlich berücksichtigt werden können, so können die verbleibenden Kosten auf die folgende Steuerperiode übertragen werden. Können die übertragenen Kosten auch in dieser Steuerperiode nicht vollständig steuerlich berücksichtigt werden, so können die verbleibenden Kosten noch einmal auf die folgende Steuerperiode übertragen werden.

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Einsparungen sind unterschiedlich hoch

Je nach Höhe der Investitionen ist es daher möglich, von einem Reineinkommen von bis zu null Franken zu profitieren. Wie hoch genau die Steuerabzüge sind, ist schwierig zu beziffern, da die Abzüge vom Wohnkanton, vom Einkommen und von weiteren Faktoren abhängen. Klar ist aber, dass sich die Einsparung von einigen tausend bis weit über 10'000.- Franken belaufen können.

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Förderbeiträge sind nicht unerheblich

Zur Wirtschaftlichkeit von erneuerbaren Heizsystemen tragen massgeblich auch die Förderbeiträge der Kantone bei. Zusätzlich zum Gebäudeprogramm des Bundes fördern sämtliche Kantone unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erneuerbare Heizsysteme, wobei die Beiträge unterschiedlich hoch sind. Neben dem Bund und den Kantonen fördern auch viele Gemeinden, Energieversorger und weitere Anbieter erneuerbare Heizsysteme. Falls die Investitionen durch das öffentliche Gemeinwesen subventioniert werden, können nur die Kosten abgezogen werden, die der/die Steuerpflichtige selbst trägt.

Finden Sie Ihre Impulsberaterin/Ihren Impulsberater in der Nähe​

Lassen Sie sich von Ihrer Impulsberaterin oder Ihrem Impulsberater aufzeigen,
welche erneuerbaren Heizsysteme in Ihrem Gebäude und an Ihrem Standort in Frage kommen.
Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus ≤ 6 Wohneinheiten

Mehrfamilienhaus > 6 Wohneinheiten
oder Stockwerkeigentum 

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